Die ständig wachsende Leistungsfähigkeit mobiler Endgeräte und die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen hat zu einer Always-on-Kultur moderner Nutzer geführt. Mit jeder Online-Interaktion sammeln und verarbeiten Organisationen dabei eine Vielzahl personenbezogener Daten über das Nutzerverhalten. Diese Informationen liegen indes vorrangig nicht mehr auf Servern im klassischen Unternehmensnetz vor, sondern verlagern sich zunehmend auf hybride und Cloud-basierte IT-Umgebungen rund um die Welt. Die veränderten Datenflüsse haben zur Folge, dass die Einhaltung von Datenschutzvorgaben komplexer wird.
Im Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam, die Organisationen zum Schutz persönlich identifizierbarer Informationen verpflichtet, wenn Daten von EU-Bürgern gesammelt, weiterverarbeitet und gespeichert werden. Die DSGVO-Vorgaben gelten für alle Unternehmen mit Sitz in der EU — auch für ausländische Firmen, die personenbezogene Informationen weiterverarbeiten. Die EU-Gesetzgebung für den Datenschutz gilt sowohl für die Verwaltung als auch für die Weitergabe von Daten. Organisationen müssen zudem wissen, an welchen Standort die Daten gesammelt und gespeichert werden – insbesondere beim Einsatz von SaaS-Lösungen und in hybriden bzw. Cloud-gestützten Umgebungen.
Wie lassen sich die EU-DSGVO-Vorgaben also einhalten? Compliance- und IT-Verantwortliche sollten proaktiv die Einhaltung der Gesetzesvorgaben überprüfen und die folgenden Punkte abarbeiten:
- Identifizierung, welche Daten wo lagern
- Aktualisierung von Mitarbeiterschulungen
- Überprüfung der Lieferkette
- Kontrolle und Protokollierung aller Datenzugriffe
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